Artenschutz bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen

Eingerüsteter Kirchturm "Es ist schon nach 12.00 Uhr"; Foto:LBV/Sylvia Weber
Eingerüsteter Kirchturm "Es ist schon nach 12.00 Uhr"; Foto:LBV/Sylvia Weber

Schon seit jeher werden menschliche Siedlungen auch von Wildtieren bewohnt. Oftmals leben Mensch und Tier sogar unter einem Dach. Einige von ihnen bleiben als heimliche Untermieter oft jahrelang unbemerkt; andere sind bekannte, auch gern gesehene Gäste, vom Menschen als Nützling geschätzt. Ob Spatz, Schwalbe, Mauersegler, Turmfalke, Dohle oder Fledermaus - alle diese Arten haben sich als „Kulturfolger“ an den Lebensraum "Stadt" angepasst. Hier finden sie ihre größte Verbreitung.

Manche von ihnen sind sogar so stark spezialisiert, dass Gebäude für sie die einzige Möglichkeit darstellen, einen Nistplatz oder ein Quartier zu finden. Zu ihnen gehört der Mauersegler.

  

Werden nun an den Gebäuden erforderliche Änderungen und Umbauten vorgenommen, sind hiervon auch die Gebäude bewohnenden Tierarten und deren Quartieren betroffen. Viele Gebäudebrüter und alle Fledermausarten leben sehr versteckt; bei Bauarbeiten wird ihre Anwesenheit bzw. die Nutzung bestimmter Bauteile als Quartier oft nicht bemerkt. Durch bauliche Veränderungen werden die Zugänge zu den Quartieren verschlossen oder die Quartiere zerstört, obwohl das Bundesnaturschutzgesetz deren Erhalt bzw. Ersatz vorschreibt.

 

Zu den Bedrohungen durch Baumaßnahmen gehören insbesondere:

  • Dachaus- und umbau
  • Fassadensanierung (Wärmedämmung, Renovierungsarbeiten)
  • Dachstuhlsanierungen
  • Verschluss von Zugängen (Vogel- und Insektenschutzgitter)
  • Abbruch von Gebäuden
  • Umnutzung von Gebäuden

Meist erfolgen derartige Baumaßnahmen im Rahmen bzw. im Zuge von energetischen Sanierungen von Bestandsgebäuden. Damit diese sinnvollen klimaschützenden Maßnahmen nicht zu lasten der Gebäude bewohnenden Tierarten geht, sollten die Belange des Artenschutzes möglichst frühzeitig bei der Planung derartiger Maßnahmen berücksichtigt werden. Eine Untersuchung des Gebäudes vor Beginn der Baumaßnahme ist dabei wichtig, um Gebäudebrütern und Fledermäusen Quartier und Leben zu erhalten.

 

Hierfür und für die Planung von Ersatzhabitaten haben wir Ihnen folgende Links mit hilfreichen Informationen zusammengestellt:

 

  • Eine umfassende Zusammenstellung der bei Baumaßnahmen an Gebäuden zu beachtenden artenschutzrechtlicher Belange findet man bei artenschutz-am-haus.de der Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung J. Trautner. Diese Seite enthält auch weitreichende Informationen für Bauherren, Architekten und Handwerker.

  • Das Mauersegler Baubuch des LBV München zeigt wie man Nistplätze am Gebäude erkennen kann, gibt Hilfestellungen zu Gebäudebrütern am Bau und zeigt auf, welche Ersatzquartiere geschaffen werden können.  

  • Die interessante Zusammenstellung gelungener Umsetzungsbeispiele für die Schaffung von Ersatzquartieren des LBV München kann als Hilfestellung für den Rems-Murr-Kreis dienen.

  • Der BUND Region Hanover hat eine hilfreiche Übersicht über geeignete Nisthilfen und Fledermausspaltenquartiere mit Praxisbeispielen erstellt.

  • Die Internetseite des NABU Rheinland-Pfalz informiert über das aktuelle Forschungsprojekt "Energetische Gebäudesanierung, Photovoltaik und Schutz gebäudebewohnender Arten".